#Grundsatzfragen EJB
Grundsätzliches im Jugendverband
Die Evangelische Jugend in Bayern ist als Jugendverband organisiert. Nach dem 8. Sozialgesetzbuch des Bundes wird Jugendarbeit deshalb als Teil der Jugendhilfe staatlich gefördert. Als Jugendverband folgt die Evangelische Jugend Bayern den Grundprinzipien der Ehrenamtlichkeit, Freiwilligkeit, Partizipation und Selbstorganisation. Die auf diesen Prinzipien aufbauende Struktur ist in der rechtlich bindenden Ordnung der evangelischen Jugend Bayern festgehalten.
Beratung
Wir beraten gerne
- zu strukturellen und rechtlichen Grundsatzfragen rund um die Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern (OEJ)
- zu finanziellen sowie Förder- und Beantragungsfragen mit dem Schwerpunkt staatlicher Förderbereich
- zu allgemeinen Fragen des Einsatzes der haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen in der Evangelischen Jugendarbeit in Bayern
Weitere Infos
auf der Website der Evangelischen Jugend Bayern
Absprechperson
Ilona Schuhmacher
Referentin