#Prävention

Die evangelische Jugend hat ein umfassendes Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt erstellt. Ziel ist es, sichere Räume für alle zu schaffen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende. Das Konzept etabliert verbindliche Strukturen, die Transparenz fördern und eine aktive Fehler- und Beschwerdekultur verankern. 

 

Präventionsgesetz der ELKB

Grundlage ist das Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und   Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (kurz Präventionsgesetz) wurde im Nov. 2020 auf der Landessynode einstimmig beschlossen wurde und am 01. Dez. 2020 in Kraft getreten ist. 

 

 

Es ist insbesondere Aufgabe aller Träger,

1.  Sexualisierter Gewalt vorzubeugen und sie zu verhindern,

2.  Verdachtsfälle aufzuklären,

3. Auf Fälle von sexualisierter Gewalt angemessen und wirksam zu reagieren,

4. Betroffenen von sexualisierter Gewalt Hilfe und Unterstützung zu gewähren und

5. Ursachen und Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in geeigneter Weise aufzuarbeiten. (Auftrag nach §2 Absatz 1)

Alle Träger sind verpflichtet, für ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche nach Durchführung einer Risikoanalyse individuelle Schutzkonzepte zu erstellen. In diesen sind insbesondere Aufgaben und Zuständigkeiten, Maßnahmen zu Prävention, Schulung und Sensibilisierung sowie der Umgang mit Verdachtsfällen und Maßnahmen der Intervention bei Vorkommnissen sexualisierter Gewalt festzulegen. (§ 8  Abs.2)

https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/handbuch-schutzkonzeptentwicklun…

 

Bei uns nicht - Prävention von sexualisierter Gewalt

Aktionsprogramm der Evanglischen Jugend in Bayern

2003 entstand das Aktionsprogramm der Evangelischen Jugend in Bayern "Bei uns nicht!" zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Seitdem wird das Aktionsprogramm und darauf aufbauende Schutzkonzepte weiterentwickelt. Gemeinsam mit der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern führen wir Aus- und Weiterbildungen für Mitarbeitenden der Evang. Jugend in Bayern zum Thema Prävention durch.

 

Das Thema Prävention ist nicht mehr wegzudenken aus den verschiedenen Formen der evangelischen Jugendarbeit.
Die Evangelische Jugend in Bayern will sichere Räume für Kinder und Jugendliche bieten, gelingende Begegnungen ermöglichen und eine ganzheitlich gute Atmosphäre für Kinder und Jugendliche, Ehrenamtliche und Hauptberufliche schaffen, die von gegenseitiger Achtung und Achtsamkeit geprägt ist.
Dazu gehört auch, Beziehungen aufzubauen, Vertrauen zu gewinnen, sich gegenseitig anzunähern und dabei gleichzeitig unterschiedliche Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen und zu achten.

„Bei uns nicht“ und Schutzkonzepte können die Sensibilität für das Thema Sexualisierte Gewalt steigern. Sie können und sollen Teil eines Schutzprozesses sein. Umfassende Prävention braucht zudem aber Aufmerksamkeit und Offenheit, das Thema immer wieder aufzugreifen, zu reflektieren, Ehrlichkeit in der Auseinandersetzung mit Schwächen und Ressourcen und stetige Anpassung an aktuelle Herausforderungen. Eine Menge Arbeit – die belohnt wird durch Kinder und Jugendliche, Ehrenamtliche und Hauptberufliche, die gerne Jugendarbeit machen.

  • Download Bereichsbezogenes Schutzkonzept der EJB (2023)

Das Handbuch "Bei uns nicht" wird im Augenblick überarbeitet.

Die EJB hat im März 2023 ein umfassendes bereichsbezogenes Schutzkonzept beschlossen.
Das Schutzkonzept beschreibt präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung in Bezug auf sexualisierte Gewalt. Außerdem enthält es Handlungsleitlinien für eine aktive und kompetente Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt.
Es bildet damit den Auftakt für einen kontinuierlichen Schutzprozess, der dauerhaft das Wohl aller Beteiligten in den Mittelpunkt stellt und durch den eine Kultur der Achtsamkeit entsteht.

Das bereichsbezogene Schutzkonzept kann gerne auch als Hilfestellung für die Erstellung individueller Schutzkonzepte genutzt werden (Word-Datei).
Wir weisen eindrücklich darauf hin, dass Präventions- und Interventionsmaßnahmen auf die jeweilige Situation, Ressourcen und Strukturen vor Ort angepasst werden müssen!
Ausgangspunkt individueller Schutzkonzepte sollte immer eine individuelle Risiko- und Potentialanalyse sein.

Hilfreiche Materialien zur Schutzkonzepterstellung sowie das Rahmenschutzkonzept der ELKB und das Präventionsgesetz stehen auf der Webseite der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt der ELKB zur Verfügung.

Was ist eine Ansprechperson?

  • Bei jedem Träger (Dekanat) muss es Ansprechpersonen geben. Sie werden vom jeweiligen Leitungsgremium berufen.
  • Sie kümmern sich um die Anliegen der Betroffenen.
  • Sie müssen ein Einführungsseminar für Ansprechpersonen besuchen.
  • Wichtig: Sie haben eine ganz andere Funktion als die Präventionsbeauftragten. Ansprechperson und Präventionsbeauftragte:r dürfen nicht identisch sein!

 

Sind Ansprechpersonen (des Trägers) und Vertrauenspersonen (der EJ) dasselbe?

  • Die bisherigen Vertrauenspersonen erfüllen dieselbe Funktion wie Ansprechpersonen: Sie begleiten die Betroffenen. Allerdings nur bezogen auf die Jugendarbeit.
  • Die Ansprechpersonen des Trägers sind für alle Betroffenen da. Die Jugendarbeit als Teil der Dekanate/Gemeinden kann sich jederzeit an diese wenden.
  • Auch Vertrauenspersonen müssen das Einführungsseminar für Ansprechpersonen besuchen.
  • Wichtig: Hier braucht es eine Klärung vor Ort, ob das System des Trägers mit Ansprechpersonen so ausreicht oder es weiterhin zusätzlich die Vertrauenspersonen der Evangelischen Jugendarbeit (im Dekanat) geben soll.

 

Was sind Präventionsbeauftrage?

  • Wird vom Träger (Dekanat) bestimmt und kümmert sich federführend um die ganze Prävention (z.B. Erstellung der Schutzkonzepte, Intervention).
  • Sie müssen ein Einführungsseminar für Präventionsbeauftragte besuchen.
  • Wichtig: Sie haben eine ganz andere Funktion als die Ansprechpersonen. Ansprechperson und Präventionsbeauftragte:r dürfen nicht identisch sein!

 

Welche Fortbildungen brauchen Hauptberufliche und Ehrenamtliche?

  • Das Ziel der ELKB ist: Alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden erhalten eine Basis-Schulung (nach den Standards der Fachstelle Prävention).
  • Empfehlung: Am besten integriert man bei JuLeiCa-Grundkursen die Basis Schulung. Dafür kann man eine:n Multiplikator:in der Fachstelle anfragen – oder selbst als Jugendreferent:in an der Multiplikator:innenausbildung der Fachstelle der ELKB teilnehmen.

 

Wer hilft bei der Erstellung des individuellen Schutzkonzepts?

  • Hilfe bei der Erstellung bietet die Fachstelle Prävention der ELKB. Hilfreiche Materialien und Vorlagen findet man hier.
  • Wichtig: Das Schutzkonzept einer EJ (in Dekanat oder Gemeinde) ist immer ein Teil des Schutzkonzepts des Trägers (Dekanat / Kirchengemeinde)! Deshalb braucht es eine gute Abstimmung.
  • Das bereichsbezogene Schutzkonzept der EJB kann eine zusätzliche Hilfestellung bei der Ausgestaltung sein.

 

Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeitende der Evangelischen Jugend in Bayern verfügen mindestens über ein Basiswissen für das Themenfeld Prävention von sexualisierter Gewalt.

In der EJB gibt es ein Netz von Ansprechpersonen, früher Vertrauenspersonen, die regelmäßig von den Dekanatsjugendkammern und Leitungsgremien der Mitgliedsverbände der EJB benannt werden. Die Ansprechpersonen sind zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt geschult und besitzen ein fachliches Grundwissen, das es ihnen ermöglicht, kritische Situationen einzuschätzen und mit Krisen umzugehen. Sie sind in der Lage, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu holen und zu organisieren. Sie wissen aber auch um die Grenzen ihrer Fachlichkeit und werden nicht therapeutisch tätig.

Die Landesjugendkammer hat auf ihrer Sitzung vom 28.-30. Juni 2024 in Pappenheim den Beschluss "Prävention konsequent weiterdenken" gefasst.

Die Landesjugendkammer hat beschlossen, die bisherige Struktur der Vertrauenspersonen in der Evangelischen Jugendarbeit vor Ort in die Struktur, die durch das Rahmenschutzkonzept der ELKB (2021, S.6ff.) eingeführt wurde, zu überführen. Dies Struktur sieht für die Dekanate 1. Ansprechpersonen, 2. Präventionsbeauftragte und 3. Multiplikator:innen vor.
Vertrauenspersonen, die bisher die Aufgaben sowohl der Ansprechpersonen als auch der Präventionsbeauftragten innehatten, sollen sich nun - in Abstimmung mit den vorhandenen Strukturen vor Ort - für eine der beiden Rollen entscheiden. Als Multiplikator:innen können sie in beiden Beauftragungen fungieren - wenn die benötigte Ausbildung vorhanden ist.

Bitte überprüft, ob Ansprechpersonen in euren Dekanaten benannt sind, bzw. sich Veränderungen ergeben haben und gebt die Adressen an die Geschäftsstelle der Evang. Jugend in Bayern in der Wirkstatt evangelisch weiter. So können die Ansprechpersonen regelmäßig über Fortbildungen, Veranstaltungen und aktuelle rechtliche und fachliche Sachstände informiert werden.

Verhaltenskodex der Evangelischen Jugend 

Evangelische Jugendarbeit lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden. 

1. Ich verpflichte mich alles zu tun, dass bei uns in der evangelischen Jugendarbeit keine Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und sexueller Missbrauch möglich  werden. 

 2. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen anderer Mitglieder und Teilnehmenden, sowie der Mitarbeitenden wahr und ernst. 

3. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges  verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. 

 4. Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und achte auch darauf, dass andere  in den Gruppen, Angeboten und Aktivitäten sich so verhalten. 

5. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Teil- nehmenden sowie der Mitarbeitenden. 

 6. Ich nehme in meiner Aufgabe als Mitarbeiter:in die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahr, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten. 

 7. Als Mitarbeiter:in nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anver- trauten jungen Menschen. 

 8. Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitglieder, Mitarbeitende und  Teilnehmende in den Gruppen, Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich weiß, dass ich und Betroffene bei konkreten Anlässen kompetente Hilfe bei den beauftragten Ansprechpersonen bekommen können. 

9. Meine Kommunikation ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten Gespräch als auch die Kommunikation über die sozialen Netzwerke. 

10. Dieser Verhaltenskodex setzt nur den Grundrahmen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ich verpflichte mich deshalb in meinem Aufgabengebiet verbindliche Verhaltensregeln mit den anderen Mitarbeitenden zu vereinbaren und einzuhalten. 
 

Verhaltensregeln im digitalen Raum   

Die primäre Zusammenarbeit der Landesebene läuft über digitale Kanäle und Tools, wie Microsoft 365 oder auch Teams. Die Nutzung digitaler Räume ist mit Risiken verbunden. So  können digitale Räume für Cybergrooming, Cybermobbing oder verschiedene Formen von Übergriffen genutzt werden. Um diesen Risiken zu begegnen, uns für sichere digitale  Räume einzusetzen und uns gegenseitig zu schützen, vereinbaren wir für uns folgende Regelungen:  

 1. Wir achten auf einen reflektierten Umgang mit privaten Handynummern. Denn: die  private Handynummer dient nicht nur zur Kommunikation, sondern ermöglicht  auch den Zugang zu persönlichen Accounts in sozialen Medien.   

2. Die Nummern von Teilnehmenden dürfen nicht ohne deren Einwilligung an andere weitergeleitet oder durch das Hinzufügen zu Gruppenkanälen mit anderen geteilt werden.  

3. Wir halten uns bei der Nutzung von Messengerdiensten und anderen digitalen  Werkzeugen an das Datenschutzgesetz der EKD und bemühen uns gleichzeitig um  eine lebensnahe digitale Kommunikation.  

4. Wir sind aktiv in der Administration unserer digitalen Kanäle, um Menschen vor belästigenden oder beleidigenden Kommentaren zu schützen.  

5. Für uns ist jede Form von digitaler Belästigung inakzeptabel. Sollte diese in unserem Einflussbereich stattfinden, bringen wir sie zur Sprache, dokumentieren sie  und leiten konkrete Interventionsmaßnahmen ein. 

 6. Teilnehmende und Mitarbeitende werden darüber aufgeklärt, dass sie sich jederzeit an die Ansprechpersonen der Landesebene wenden können, wenn sie sich online belästigt oder bedroht fühlen. 

7. Wir gehen verantwortungsvoll mit den Daten von Mitarbeitenden und Teilnehmen den um. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns an die geltenden Bestimmungen und Rechte halten (z.B.: Recht am eigenen Bild, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte).

Hauptberufliche müssen vor Beginn der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Als Nebenberufliche und Ehrenamtliche sind alle angesprochen, die in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben. Diese Arbeit muss nach den Kriterien

  • Art der Tätigkeit,
  • Intensität des Kontaktes und
  • Dauer des Kontaktes

überprüft und nach dessen Gefährdungspotential bewertet werden.

Die kommunalen Jugendämter treffen entsprechende Vereinbarungen mit den rechtlichen Vertretern der freien Kinder- und Jugendhilfe, also Dekanaten, Kirchengemeinden sowie örtlichen Zusammenschlüssen der Jugendverbände. Diese Vereinbarungen regeln die Notwendigkeit und Zuständigkeit der Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für bestimmte Personenkreise und deren Dokumentation unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen vor Ort.

Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnis ist ein Nachweis des Arbeitgebers bzw. Trägers notwendig.

  • Download: Vorlage zur Beantragung eines Erweitertes Führungszeugnisses für Hauptberufliche
  • Download: Vorlage zur Beantragung eines Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Krisenpläne und Dokumentation

Was kann ich nun tun, wenn ich einen konkreten Verdacht habe oder ein Missbrauchsopfer mir von seinem Erlebten und Erlittenen erzählt hat?
Um fachliche Beratung einzuholen, solltet Ihr Euch auf jeden Fall an eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Adressen von Beratungsstellen in Eurer Umgebung erhaltet Ihr bei der Fachstelle "Prävention von sexualisierter Gewalt".

Entsteht ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt, wird ein:e Mitarbeiter:in ins Vertrauen gezogen oder gibt es klare Anzeichen auf sexualisierte Gewalt, ist es wichtig, bedacht zu handeln, den Schutz (möglicher) Betroffener sicherzustellen und gleichzeitig den:die Täter:in im Blick zu behalten. Betroffene als auch Beschuldigte haben ein Recht auf Begleitung bzw. Beratung.

Um fachliche Beratung einzuholen, solltet Ihr Euch an eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Adressen von Beratungsstellen in Eurer Umgebung erhaltet Ihr bei Euren Vertrauenspersonen vor Ort oder auch bei Jugendämtern und anderen Beratungsstellen. Ihr könnt auch bei der Fachstelle "Prävention von sexualisierter Gewalt" nachfragen.

Krisenpläne helfen, in Ausnahmesituationen wichtige Handlungsschritte und -leitlinien im Blick zu behalten. Die Nummerierung der To do’s gibt eine mögliche Reihenfolge hilfreicher oder notwendiger Aktionen vor.
Dabei ist zu beachten:

  • Jeder Vermutungsfall und jede Krisensituation sind anders!
  •  Es ist daher wichtig, die Krisenpläne immer an die jeweilige Situation, die Beteiligten und den Kontext anzupassen!


Hier sind Krisenpläne für verschiedene Situationen zu finden:

  • Download: Krisenleitfaden für ehrenamtliche Leitung im Mitteilungsfall – Vorfall nicht vor Ort und nicht in den eigenen Strukturen
  • Download: Krisenleitfaden für ehrenamtlich Mitarbeitende im Mitteilungsfall und bei Vorfall in den eigenen Strukturen
  • Download: Krisenleitfaden für hauptberufliche Leitung im Mitteilungsfall – Vorfall nicht vor Ort und nicht in den eigenen Strukturen
  • Download: Krisenleitfaden für ehrenamtliche Leitung und Hauptberufliche bei Vorfall in den eigenen Strukturen durch Mitarbeitende oder Peer-Gewalt
  • Download: Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen unter Teilnehmenden – Peer-Gewalt

 

In allen Fällen ist eine gute Dokumentation der Beobachtungen und aller Handlungsschritte geboten. Die Dokumentation hilft, eigene Gedanken zu strukturieren und festzuhalten. Bei möglichen Anzeigen dient es außerdem dazu, zum Beispiel Erzählungen des Opfers zeitlich genau wiedergeben zu können.
Die Dokumentation muss sicher und datenschutzkonform aufbewahrt werden.


 

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Logo des Aktionsprogrammes - Hände die Stopp signalisieren

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